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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FarmFacts GmbH

Die FarmFacts GmbH („Unternehmen“) bietet Digital Farming Lösungen an. Hierzu zählen insbesondere das cloudbasierte Internetportal „NEXT Farming Live“ mit diversen Kauf- und Mietanwendungen, die Mietsoftware „NEXT Farming Pro“, die Desktopsoftware „NEXT Farming Office“, die Vermietung von Servern, sowie Dienstleistungen rund um die Feldbewirtschaftung und kombinierte Leistungspakete, in denen nützliche Soft- und Hardware sowie Dienstleistungen in einem vereint sind (Leistungsangebot).

Nachfolgende AGB beziehen sich ausschließlich auf die Vermietung von Servern an Kunden (Nachfolgend Vertragspartner).

Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Diese Bedingungen gelten also nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Der Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kunden") wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

A. Allgemeine Regelungen

1. Vertragsschluss, Erfüllungsort

Je nach Leistungsangebot, mit der Annahme der Vertragserklärung des Kunden durch das Unternehmen, bzw. durch Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Kunden bei Buchung, spätestens jedoch - soweit für das Leistungsangebot zutreffend - mit. Freischaltung der Servers, (Übergabe der Zugangsdaten) erfolgt der Vertragsschluss. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

2. Leistungserbringung durch Dritte, Teilleistungen

Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, die nach diesen und den Anwendungen zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen geschuldet sind. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Nutzer insgesamt auf einen Dritten zu übertragen. Soweit datenschutzrechtliche Erklärungen oder Vereinbarungen hierfür notwendig sind, erfolgt die Übertragung nur, wenn diese vorliegen.

3. Preise

Angebotspreise sind unverbindliche Schätzungen des Unternehmens. Der im Vertrag festgelegte Preis ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

Leistungen der Hotline und der Fernwartung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie deren jeweilige Inanspruchnahme von je mehr als 4 Std./ Jahr sind in einem Pauschalpreis nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

4. Leistungspflichten des Unternehmens

Der Umfang der Hauptleistungspflichten des Unternehmens ergibt sich aus dem Angebot sowie der zugehörigen Auftragsbestätigung bzw. aus den gemäß Kundenaccount bestellten Leistungen.

Die Unternehmen stellt die jeweiligen notwendigen Infrastrukturen sowie den Zugriff per Internet zur Verfügung. Beginn der Leistungserbringung des Unternehmen sind die Services innerhalb der Rechenzentren des Unternehmen bzw. der unterbeauftragten Unternehmen, die einen exklusiven Zugriff auf den vermieteten Server ermöglichen.

Der Kunde ist berechtigt, über das Internet auf die vereinbarten Dienste des Unternehmens zuzugreifen und gemäß den vertraglich vereinbarten Volumina und Zeiten zu nutzen. Hierbei obliegt dem Kunden die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen; der Kunde ist allerdings nur berechtigt, Programme der FarmFacts (insbesondere NextFarming-Anwendungen) auf der Infrastruktur zu nutzen.

Die Nutzung erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und zum Zwecke die Programme der FarmFacts zu betreiben. Die Daten, die auf den Servern gehostet werden stehen in der Verantwortung des Kunden. Das Unternehmen wird keinerlei Datensicherung vornehmen. Dies obliegt dem Kunden. Sollte der Kunde in einem Abrechnungszeitraum weniger als das vereinbarte Volumen verbrauchen, verfällt dieses.

Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit, Bereitstellung und Geeignetheit der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist ausschließlich Sache des Kunden.

Die Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein Benutzerhandbuch für die in Anspruch genommene Dienste bereit zu stellen.

2.Soweit die Unternehmen dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung stellt, behält sich die Unternehmen eine Neuzuordnung vor, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

3.Cloud-Dienste des Unternehmens sind im Jahresmittel zu 99 %, bezogen auf das Geschäftsbeziehungsjahr, verfügbar (Bsp. Vertragsschluss am 01.04.2022: Geschäftsbeziehungsjahr endet am 31.03.2023). Allerdings weisen wird darauf hin, dass der Server gegenenfalls gem. individueller Absprache abgeschaltet wird und kein Zugriff darauf genommen werden kann. Dies gilt nicht als Ausfallzeit.

4.Als Ausfallzeiten, betreffend die Verfügbarkeit gemäß vorgehender Ziff. 3, gelten nicht:

• Ausfallzeiten, die durch den Kunden oder von ihm verwendete Software oder vom Kunden falsch installierte Software verursacht sind,

• Ausfallzeiten, verursacht durch Hersteller von Software in der eingesetzten Infrastruktur,

• Ausfallzeiten durch vom Kunden eingeschleuste Schadcodes, z.B. infizierte Software oder Daten,

• Ausfallzeiten, deren Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Unternehmen liegen, zum Beispiel externe DNS-Probleme, Angriffe auf Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internet, höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, kriegerische Ereignisse),

• Ausfallzeiten wegen planmäßiger Wartungsarbeiten; über planmäßige Wartungsarbeiten wird der Kunde vorab informiert.

• Ausfallzeiten wegen planmäßiger Abschaltung des Servers.

5.Die Unternehmen oder die beauftragten Subunternehmer führt an ihren Systemen (Hard- und Software) zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität sowie der Interoperabilität der Dienste und zur Aufrechterhaltung des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch, die – sofern möglich – in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden. Hierdurch kann es zu partiellen oder vollständigen Leistungseinschränkungen kommen. Die Unternehmen wird die Kunden über Art, Ausmaß sowie Dauer der Beeinträchtigung unterrichten, sofern dies möglich ist.

Einschränkungen dieser Art sind keine Ausfallzeiten im Sinne der vorgehenden Ziff. 3.

4. Rechnungsübermittlung

Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung fällig.

̈Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist für ein Jahr im Voraus jeweils zum Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalendermonats fällig. Bei Verlängerung ist der Betrag im Voraus für ein Jahr zum Ende des vorhergehenden Abrechnungszeitraums fällig.

FarmFacts ist aber zu einer elektronischen Übermittlung nicht verpflichtet. Eine Änderung der Versandart ist jederzeit möglich. Postversand führt zu keinen Zusatzkosten.

5. Form von Erklärungen

Jede Erklärung (Kündigungen, Mängelrügen, etc.) einer Partei gegenüber der anderen Partei hat mindestens in Textform zu erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax, etc.).

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Datensicherung sowohl vor Aktualisierung der bei ihm vorhandenen vertragsgegenständlichen Software als auch vor Durchführung sonstiger Maßnahmen an der Software (Wartung, Nacherfüllung, etc.) vorzunehmen.

Der Kunde stellt für die Dauer der Leistungserbringung die vom Unternehmen vorausgesetzte, notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, technische Infrastruktur, internes Netzwerk) auf eigene Kosten in funktionsfähigemn Zustand und mit ausreichenden Kapazitäten auf seine Kosten zur Verfügung, soweit diese nicht vom Unternehmen beschafft wird.

Weiter stellt der Kunde zur Ermöglichung der Vertragsdurchführung alle erforderlichen Daten bzw. Datensätze - in der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Form - zur Verfügung.

Der Kunde ist für deren Vollständigkeit und ungehinderte Verwertbarkeit verantwortlich. Im Falle der Nacherfüllung ist der Kunde verpflichtet, alle für die Mangelbeseitigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet seine Internetseite und Zugriffe so zu gestalten, dass der Server nicht überlastet wird. Sollte der Server überlastet werden, kann der Kunde gesperrt werden, bis die Gestaltung der Seite oder der Zugriffe dergestalt ist, dass der Server nicht überlastet wird.

Das Unternehmen ist berechtigt zur Einhaltung der Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit seiner Angebote den Kunden zu sperren, sollte von diesem Gefahr ausgehen. Der Kunde wir unverzüglich informiert. Dies gilt nicht als downtime.

Dem Kunden ist es untersagt, die Server missbräuchlich zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere aber nicht abschließend das Versenden von Spam-Mails oder denial of service Attacken.

Der Kunde stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Dritte keinen unbefugten Zugang zu den Servern haben und wird das Unternehmen sofort informieren, sollten diese Maßnahmen durchbrochen sein. Insbesondere bei Verlust von Passwörtern.

Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste des Unternehmens missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist insb., wenn der Kunde gesetzlichen Regelungen zuwider handelt, insb. Leistungen oder Informationen anbietet, die gegen strafrechtliche Bestimmungen, insb. des Jugendschutzes, verstoßen oder gewaltverherrlichend sind. Der Kunde ist verpflichtet das Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte Dritter zu beachten. Er unterlässt jedwede Verletzung. Dies gilt auch hinsichtlich Persönlichkeitsrechten Dritter. Wird das Unternehmen durch Dritte wegen der vorgehend beschriebenen Verhaltensweisen des Kunden in Anspruch genommen, so stellt der Kunde das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei.

7. Anwenderunterstützung

Erfolgt über Telefon (Hotline) und Internet (Fernwartung) zu den auf der Homepage des Unternehmens angegebenen Zeiten.

Mo-Do 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

8. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, wird der Vertrag nicht binnen 3 Monate vor Vertragslaufzeitende mindestens in Textform gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als einen Monat in Verzug ist.

9. Gewährleistung

Ist die vertraglich vereinbarte Mindestverfügbarkeit nicht nur unerheblich unterschritten, so besteht die Möglichkeit den Preis zu mindern. Unwesentliche Abweichungen stellen keine Mängel dar.

Die Haftung des Unternehmens wegen eigener Pflichtverletzungen bzw. ihr zuzurechnender Pflichtverletzungen durch Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen ist bei Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Unternehmens, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen beschränkt. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen auch für ihr zuzurechnende einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Kern des Vertrages betreffen und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung, auch für mittelbare Schäden ist auf die Summe des Vertragswertes in einem Jahr begrenzt.

10. Programmupdate/ -pflege

Programmupdate/ -pflege umfassen die durch Programmverbesserungen und -änderungen erfolgte Aktualisierung der Software. Soweit möglich und erforderlich, wird mindestens einmal jährlich eine aktuelle Version veröffentlicht. Es erfolgt nur die Pflege der aktuellen Programmversion, welche im Fall von NEXT Farming Office regelmäßig im Rahmen eines Software-Servicevertrages auch vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, im Fall von NEXT Farming Live und NEXT Farming Pro im Rahmen des jeweiligen Vertrages vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und eingespielt werden. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

11. Softwarekauf- und -mietverträge

Überlässt das Unternehmen dem Kunden Software zum Kauf (NEXT Farming Office) oder zur Miete (NEXT Farming Pro und NEXT Farming Live) ist der Kunde zur Nutzung nur nach Zustimmung zu und im Rahmen der Vorgaben des „End-User-Licence-Agreement“ (EULA) bzw. Software-Lizenzvertrag berechtigt.

12. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Datensicherung immer dann durchzuführen, wenn mit Anwendungen Datensätze generiert wurden, die bei Datenverlust ohne Sicherung nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Dem Kunden ist bewusst, dass er im Falle der Software NEXT Farming Pro eine kostenlose Datensicherung nur durchführen kann, solange der Vertrag in Kraft ist.

13. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Im Fall von Bodenproben gilt folgendes: Kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfüllt werden, ist der Kunde zum pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen

14. Gewährleistung

1. Sachmängel

(1) Die vom Unternehmen überlassenen Software und Waren entsprechen im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-,
Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

(2) Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat das Unternehmen das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde dem Unternehmen nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist das Unternehmen unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

(3) Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für:

  • Next Farming Office 12 Monate ab Freischaltung durch das Unternehmen.
  • Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen im Rahmen des optional abzuschließenden Software-Service-Vertrages beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit Lieferung zu laufen, spätestens mit Installation.
  • Im Falle von Next Farming Live und Pro können Mängelgewährleistungsansprüche während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden.
  • Für Neumaschinen wird die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate ab Übergabe begrenzt, für Gebrauchtmaschinen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an das Unternehmen ab.

(5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von § 15.

(6) Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe des Unternehmens tätig, sondern reicht das Unternehmen lediglich ein Fremderzeugnis an den Kunden durch, sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche des Unternehmens gegen seinen Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Kunde seine Mängelansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Mängelhaftung des Unternehmens unberührt.

(7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Waren, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Das Unternehmen steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

2. Rechtsmängel

(1) Die vom Unternehmen gelieferte bzw. überlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.

(2) Stehen Dritten solche Rechte zu und machen sie diese geltend, hat das Unternehmen alles ökonomisch vernünftigerweise in seiner Macht stehende zu tun, um auf seine Kosten die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird das Unternehmen von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichten und dem Unternehmen sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

(3) Soweit Rechtsmängel bestehen, ist das Unternehmen (a) nach seiner Wahl berechtigt, (i) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, oder (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen, oder (iii) die Software in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird, und (b) verpflichtet, die dem Kunde entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

(4) Scheitert die Freistellung gemäß Abs. 3 binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadensersatz verlangen.

(5) Im Übrigen Ziff. 14 Abs. 1 Nr. 4, 6 entsprechend.

Soweit das Unternehmen gemäß nachstehender Ziff. 15 haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

15. Haftung und Haftungsausschlüsse

1. Das Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Ist vertraglicher Gegenstand die Softwarevermietung ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

2. Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Kunde unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten die Datensicherung unterlässt. Bei Verlust von Daten haftet das Unternehmen nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

Die Höhe der Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in einem Jahr an das Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Vertrages, wie er zum Zeitpunkt der Meldung des Mangels bestand, bezahlt oder bezahlt hätte.

3. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass seine Software inhaltlich kompatibel mit (Dritt-) Software des Kunden ist.

16. Zahlungsarten und SEPA-Lastschriften

Das Unternehmen bietet drei unterschiedliche Zahlungsarten an:

(a) bei Online-Käufen Kreditkartenabrechnung

Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Fraunhoferstr. 2-4, 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 - Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.

(b) SEPA-Lastschriftverfahren

Sofern der Kunde dem Unternehmen ein SEPA-Mandat erteilt hat, zieht das Unternehmen den Rechnungsbetrag frühestens 1 Werktag nach Zugang der Rechnung im SEPA- Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. Der Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten SEPA-Mandat wird dem Kunden vor dem Einzug angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt.

(c) auf Rechnung s.o

17. Eigentumsvorbehalt

Im Falle des Verkaufs von Waren und Software (NEXT Farming Office) bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum des Unternehmens. Dem Unternehmen zustehende Sicherheiten werden auf Wunsch des Kunden insoweit freigegeben als der Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

18. Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist FarmFacts GmbH, Rennbahnstr. 9, 84347 Pfarrkirchen, Tel.: 08561/3006-80, E-Mail: info@nextfarming.de. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen und die Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke im gesetzlich zulässigen

Rahmen. Interessen eines Dritten werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der

Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitätsprüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrifteinzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter www.nextfarming.de/datenschutz bereitgehalten.

19. Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Rechten ist dem Kunden ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet. Aufrechnen kann der Kunde wirksam nur mit einer Forderung, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.

20. Höhere Gewalt

Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.

21. Exportkontrolle

Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass eben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen.

22. Geheimhaltung

a. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Informationen und Daten, die er auf der Grundlage dieses Vertrages und dessen Vollzugs erhält; auch die Weitergabe an Dritte, zu denen mangels anderslautender Vereinbarung auch verbundene Unternehmen nach §§ 15ff AktG zählen, ist untersagt. Dies betrifft insbesondere betriebliche Organisationsabläufe, Preise, Konditionen, technische Bestimmungen und alle als vertraulich gekennzeichneten oder als vertraulich erkennbaren Informationen („Vertrauliche Informationen“). In jedem Fall haben die Parteien eine schriftliche Bestätigung von dem Unternehmen einzuholen, bevor sie Informationen oder Daten an Dritte weitergeben oder anderweitig offenlegen.

b. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Vertrauliche Informationen, von denen die Parteien nachweisen, dass sie bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ohne sein Zutun offengelegt oder öffentlich bekannt waren.

c. Die Parteien erkennen an, dass Vertrauliche Informationen im Sinne des Abs.1, die er im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages von der anderen Partei erhält, ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 1 (1) Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) darstellen und nur rechtmäßig gemäß dieser Vereinbarung erlangt werden können.

d. In Abweichung von § 3 I Nr.2 GeschGehG sind die Parteien nicht dazu berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen der Vertraulichen Informationen abzuleiten. Dies umfasst auch die Verpflichtung der Partei, entsprechendes für verbundene Unternehmen iSd §§ 15 ff. AktG mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, soweit er zur Weitergabe berechtigt wurde.

e. Die rechtmäßige Kontrolle an einem durch das Unternehmen übermittelten Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 2 GeschGehG steht ausschließlich dem Unternehmen zu.

f. Weitere Ansprüche nach §§ 6 ff. Geschäftsgeheimnisschutzgesetz bleiben unberührt.

22. Änderungen

Das Unternehmen ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern, wenn dies im Interesse des Unternehmens ist. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung (Widerspruchsfrist), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen/Preise als vom Nutzer angenommen. Das Unternehmen wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Nutzer die Nutzung nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen, das Unternehmen ist aber zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

23. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist das sachlich zuständige Gericht in München zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ungültig oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand 12/2022